Ehevertrag ja oder nein? Infos rund um Gütertrennung & Co
Eheverträge sind wie Barney Stinson. Sie gelten als kalt, berechnend, unromantisch und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Doch wait for it: Im Kern sind sie heillose Romantiker.
Ja, einen Ehevertrag aufzusetzen heißt, sich Gedanken zu einer möglichen Scheidung zu machen. Gerade im endorphingetriebenen Gefühlsrausch einer Verlobung ist das vielleicht nicht zwingend das schönste Planungsthema. Dennoch ist genau das der perfekte Zeitpunkt dafür. Schließlich geht es bei einem Ehevertrag hauptsächlich darum, etwas mit dem Partner oder der Partnerin zu teilen, und wann wäre man eher dazu bereit als in jenem Augenblick, in dem man beschlossen hat, den Rest des Lebens miteinander zu teilen?
Dieser Artikel beinhaltet folgende Bereiche:
Was wird in einem Ehevertrag geregelt?
Grundsätzlich kann ein Ehevertrag in Deutschland verbindliche Regelungen zu vermögensrechtlichen Themen enthalten. Dazu zählen etwa der Güterstand, also die Frage, ob das Vermögen während der Ehe gemeinsam oder getrennt betrachtet wird, sowie der Unterhalt im Falle einer Trennung oder Scheidung. Auch der sogenannte Versorgungsausgleich, bei dem Rentenansprüche zwischen den Partnern ausgeglichen werden, sowie erbrechtliche Vereinbarungen und die Verteilung von Schulden können Bestandteil eines Ehevertrags sein.
Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft – das bedeutet: Was während der Ehe an Vermögen dazukommt, wird im Scheidungsfall gerecht geteilt. Wer das nicht möchte, kann per Ehevertrag eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren, zum Beispiel zum Schutz eines Unternehmens oder einer Immobilie. Wichtig: Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein (§ 1410 BGB).
Warum braucht man einen Ehevertrag?
Im deutschen Eherecht gilt automatisch die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner rechtlich getrennt – also „deins bleibt deins, meins bleibt meins“. Erst im Falle einer Scheidung wird geschaut, wer wie viel Vermögen dazugewonnen hat, und dieser Zugewinn wird zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Was bei Zahnbürsten oder Klamotten noch gut funktioniert, wird spätestens bei gemeinsam angeschafftem Eigentum kompliziert.
Wichtig also: Ob man einen Ehevertrag abschließt, ist vor allem eine Frage der Perspektive: Nicht Misstrauen steht im Vordergrund, sondern der Wunsch nach Klarheit, Fairness und gegenseitigem Respekt.


Wann kann ein Ehevertrag aufgesetzt werden?
Ein Ehevertrag kann in Deutschland vor oder während der Ehe geschlossen werden. Eine Pflicht dazu besteht nicht, aber es ist sinnvoll, den Vertrag möglichst vor der Hochzeit zu regeln, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?
Im Prinzip braucht es für einen Ehevertrag lediglich einen Notar, es wird aber empfohlen, auch einen Anwalt für Familienrecht zu engagieren. Auch wenn zahlreiche Ehevertrag-Templates im Internet das Gefühl vermitteln, auf Anwälte verzichten zu können, raten Rechtsexperten davon ab. Nur ein Anwalt, der sich individuell mit eurem Fall beschäftigt, ist in der Lage, bei der Erstellung eines Ehevertrags eine klare und unmissverständliche Formulierung zu wählen, die keinerlei Interpretationsspielraum zulässt.


Was kostet ein Ehevertrag?
In einer Liste von Sätzen, die man in einer Anwaltskanzlei am häufigsten hört, schafft es „Ein Ehevertrag ist immer günstiger als eine schwierige Scheidung“ mit Sicherheit in die Top 10. Aber auch wenn wir das Thema „Kosten eines Ehevertrages“ hier etwas salopp einleiten, es ist tatsächlich etwas an der Aussage dran: Ein Ehevertrag ist in vielen Fällen deutlich günstiger als ein teurer Scheidungsstreit. Die Kosten hängen dabei vor allem vom Vermögen beider Partner ab. Der Notar berechnet seine Gebühren auf Basis des sogenannten Reinvermögens – also des Vermögens abzüglich möglicher Schulden. Daraus ergibt sich der sogenannte Geschäftswert. Dieser ist die Grundlage für die Notarkosten. Die Anwaltskosten hingegen richten sich danach, welche Themen im Ehevertrag geregelt werden – zum Beispiel Unterhalt, Immobilien oder der Zugewinnausgleich. Je mehr Punkte behandelt werden, desto höher kann auch das Honorar des Anwalts ausfallen.
Die Romantik des Ehevertrags
Zugegeben, verglichen mit einem Liebesgedicht oder einem Lovesong wirkt ein Ehevertrag wenig romantisch. Doch das ist eine Frage der Sichtweise. Wenn ihr jetzt verlobt seid und euch entschließt, einen Ehevertrag aufzusetzen, dann ist das, was da drin steht, nichts weiter als eine Auflistung dessen, was ihr euch gegenseitig füreinander wünscht – unabhängig davon, was die Zukunft bringen mag. Aus dieser Perspektive ist ein Ehevertrag also doch ein kleines bisschen romantisch, oder?


erstellt am
2.9.2022
aktualisiert am
14.7.2025