Nachname ändern nach der Hochzeit? Diese Varianten gibt es!
Heiß ich wie du oder du wie ich? Und wie machen wir das mit den Kindern? In der Zeit zwischen Verlobung und Hochzeitstag ergeben sich einige Fragen – unter anderem wird gerne und viel diskutiert, wer schlussendlich welchen Nachnamen übernimmt. Wir sagen: zum Glück! Endlich gibt es diese Diskussion unter Brautpaaren. Jahrzehntelang war genau diese Sache nämlich kein Thema. Die Frau hat den Nachnamen des Mannes übernommen, keine Widerrede. Heute aber gibt es alle möglichen Varianten. Manchmal entstehen so wirklich witzige oder auch klangvolle Doppelnamen. Oft aber gehen Eheleute auch sehr pragmatisch an die Namensentscheidung heran. Was auffällt: Kalt lässt dieses Thema niemanden! Kein Wunder, schließlich gehen mit dem eigenen Namen Geschichte und Tradition einher. Umso spannender zu hören, wie Heiratswillige das künftig lösen oder bereits gelöst haben. Wir haben nachgefragt und manch schöne Einblicke in die Nachnamen-Diskussion bekommen.
Dieser Artikel beinhaltet folgende Bereiche:
Nathanael & Ramona:
Konventionell: Sie übernimmt den Namen des Mannes.
„Wir haben uns für den derzeit als konventionell angesehenen Weg entschieden: Ich habe den Namen meines Mannes angenommen. Da wir auch eher das klassische Modell in Bezug auf Familie leben und ich seinen Nachnamen schon immer sehr klingend fand, konnte ich mich damit bestens arrangieren. Ich verstehe es aber auch, wenn Frauen einen Doppelnamen bevorzugen. Da ist dann kein Name mehr wert als der andere, das finde ich auch schön. Für mich war das keine Option, weil mir mein früherer Name nicht sonderlich gut gefiel.“
Joachim & Andrea:
Eigenständig: Die Frau behält ihren Namen. Der Mann seinen.
„Viele wissen gar nicht, dass das geht: Ich habe meinen Nachnamen behalten und auch mein Mann trägt weiterhin seinen eigenen. Wir haben relativ spät geheiratet, und für mich war schnell klar, dass ich meinen bisherigen Namen nicht einfach ablegen möchte – immerhin begleitet er mich schon mein ganzes Leben. Als dann die Kinder kamen, stellte sich die Frage, welchen Nachnamen sie tragen sollen. In Deutschland gilt: Wenn kein gemeinsamer Ehename geführt wird, müssen die Eltern bei der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes festlegen, ob es den Nachnamen der Mutter oder des Vaters bekommt. Für uns war das keine große Diskussion – wir waren uns schnell einig. Interessant fanden wir aber: Sobald die Entscheidung beim ersten Kind gefallen ist, ist sie bindend – alle weiteren Kinder erhalten automatisch denselben Nachnamen.“
Katja und Robert:
Symbiotisch: Ein Doppelname für beide.
„Wir haben beide sehr traditionelle und in Deutschland weit verbreitete Nachnamen, die aber zum Glück recht kurz ausfallen. Für die Zeit nach unserer Hochzeit haben wir uns daher dafür entscheiden, beide Nachnamen in einem Doppelnamen zu verbinden. Wir sind da wohl sehr romantisch veranlagt, aber wir finden den Gedanken einfach zauberhaft, dass zu unserer rundum traumhaften Trauung und dem Hochzeitsfest als Sahnehaube auch noch eine Verschmelzung unserer Nachnamen hinzukommt.“
James und Lea-Marie:
(Noch) Untypisch: Er übernimmt ihren Namen. Die Kinder auch.
„Ich habe den Nachnamen meiner Frau angenommen – ganz bewusst. Ihrer ist kurz, klar und einfach, meiner war immer erklärungsbedürftig. Für uns war das ein schöner Schritt hin zu einem gemeinsamen Familiennamen. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Ehepaare in Deutschland übrigens auch gemeinsam einen Doppelnamen wählen – auch das finden wir ein gutes Signal für mehr Freiheit bei der Namenswahl.“
Chris & André
Rechtlich nicht möglich: Ein neuer Nachname.
„Wir mochten unsere Nachnamen nicht und wollten einen komplett neuen Namen für einen Neubeginn – aber laut deutschem Recht* ist nur ein Name möglich, den es schon gibt. Deshalb haben wir einen Doppelnamen aus unseren beiden Nachnamen gewählt. Seit dem 1. Mai 2025 dürfen beide Ehepartner gleichberechtigt denselben Doppel‑Ehename tragen – für uns war das der perfekte Kompromiss: neu, gemeinsam und rechtlich zulässig.“
*In Deutschland ist die Wahl eines völlig neuen Nachnamens bei der Eheschließung rechtlich nicht erlaubt. Stattdessen muss der gemeinsame Ehename aus dem bestehenden Namen der beiden Partner bestehen – wahlweise auch als Doppelname. Diese klare Regelung hat einen guten Grund: Sie dient der Rechtssicherheit und Identifizierbarkeit – und soll verhindern, dass Namen beliebig geändert oder zur Tarnung missbraucht werden.
Wir finden: Es ist egal, für welche Variante ihr euch entscheidet. Solange alle Beteiligten (Eheleute & Kinder) auf lange Sicht damit glücklich sind. Daher unser Tipp: Redet früh genug miteinander über dieses doch sehr wichtige Thema der Namensgebung- bzw. Namensänderung. Und, auch sehr wichtig: Habt Respekt gegenüber dem Nachnamen des Anderen. Vielleicht braucht es ein paar ehrliche Gespräche, doch bis zum Hochzeitstag findet sich bestimmt der richtige Name für euer Eheglück.
erstellt am
16.9.2021
aktualisiert am
14.7.2025